Der Rat der Stadt Korschenbroich hat in seiner jüngsten Sitzung 57 Frauen und Männer benannt, die in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2019 bis 2023 aufgenommen werden. Damit folgt der Rat dem Gerichtsverfassungsgesetz, das in jedem fünften Jahr eine solche Liste für die Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht vorsieht. Wie der Präsident des Landgerichts Düsseldorf mitgeteilt hat, werden letztlich nur 21 Schöffen tatsächlich benannt: 17 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts und des Amtsgerichts Düsseldorf, zwei Hauptschöffen und zwei Hilfsschöffen für das Amtsgericht Neuss. Da aber die Vorschlagsliste immer die doppelte Anzahl der Schöffen enthalten muss, wäre die Mindestbewerberzahl der Stadt Korschenbroich bei 42 Frauen und Männern gewesen.
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